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§ Dieser Artikel beeinhaltet ein Gesetz bzw. eine Verordnung oder Auszüge daraus.
Eine Bearbeitung dieser Seite ist daher nicht vorgesehen. Diskussionen, Kommentare oder Fragen dürfen auf der zugehörigen Diskussionsseite geführt werden. Zum letzten Mal wurde dieser Artikel am 29.10. 2007 aktualisiert.
§



(1) 1Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. 2Sie können auch Anordnungen enthalten.

(2) Vorrang

(3) Die Ortstafel

(4) Parken

(4a) Verkehrsberuhigte Bereiche

(4b) Tunnel

(5) Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(6) Markierungen

(7) Hinweise

(8) Wegweisung


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